Zollformalitäten
Seit dem 01.Mai 2019 gibt es grundlegende Änderungen der Bestimmungen und des Ablaufs für den zugelassenen Versender bei den Zollbehörden.
Eine Vielzahl von Sicherheitsplomben sind als besonderer Verschluss zugelassen und decken die Bedürfnisse der unterschiedlichsten Anforderungen zur Sicherung ab.
Eine Auflistung aller der vom Deutschen Zoll zugelassenen Plomben finden Sie hier.
In unserem Sortiment finden Sie bereits sechs unterschiedliche vom Deutschen Zoll zugelassene Zollplomben. Die Zulassung gilt für den gesamten Europäischen Raum.
Indikativ Metallbandplombe / ISO PAS 17712:2013
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High Security NPC-Drahtplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT
High Security Bolzenplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT
High Security NPC-Drahtplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT
Packstückverschluss
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Sicherheitsetikett
High Security NPC-Drahtplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT
Inhaber einer Bewilligung als zugelassener Versender müssen die Verwendung besonderer Verschlüsse bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Hier finden Sie das Formular. Der oder die gewünschten besonderen Verschlüsse müssen angegeben werden. Mit der Zulassung wird dem Antragsteller eine Genehmigung und eine Codiernummer zugeteilt. Jede Zollplombe wird mit der Codiernummer gekennzeichnet. Somit ist eine Zuordnung des zugelassenen Versenders schnell und unverwechselbar möglich.
Für uns als Lieferant genügt bei Ihrer Bestellung die Angabe der Bewilligungsnummer und der Codiernummer.