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Zollformalitäten

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Seit dem 01.Mai 2019 gibt es  grundlegende Änderungen der Bestimmungen und des Ablaufs für den zugelassenen Versender bei den Zollbehörden.
 

Eine Vielzahl von Sicherheitsplomben sind als besonderer Verschluss zugelassen und decken die Bedürfnisse der unterschiedlichsten Anforderungen zur Sicherung ab.
Eine Auflistung aller der vom Deutschen Zoll zugelassenen Plomben finden Sie hier.

In unserem Sortiment finden Sie bereits sechs unterschiedliche vom Deutschen Zoll zugelassene Zollplomben. Die Zulassung gilt für den gesamten Europäischen Raum. 

 

Bednorz-Zollplombe
Indikativ Metallbandplombe / ISO PAS 17712:2013
– zum Produktvideo: hier klicken – 
BC-Cable Seal LXR - Zollplombe 
High Security NPC-Drahtplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT
IP Seal - Zollplombe
High Security Bolzenplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT
FlexiGrip 350M Zollplombe
High Security NPC-Drahtplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT
Cross-Seal Zollplombe
Packstückverschluss

-zum Produktvideo: hier klicken-

BP Duplexeal 3.2 Zollplombe
High Security NPC-Drahtplombe / ISO PAS 17712:2013 / C-TPAT



Inhaber einer Bewilligung als zugelassener Versender müssen die Verwendung besonderer Verschlüsse bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Hier finden Sie das Formular. Der oder die gewünschten besonderen Verschlüsse müssen angegeben werden. Mit der Zulassung wird dem Antragsteller eine Genehmigung und eine Codiernummer zugeteilt.  Jede Zollplombe wird mit der Codiernummer gekennzeichnet. Somit ist eine Zuordnung des zugelassenen Versenders schnell und unverwechselbar möglich.

Für uns als Lieferant genügt bei Ihrer Bestellung die Angabe der Bewilligungsnummer und der Codiernummer.