- Lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Zollamt als „zugelassener Versender" registrieren, somit werden Sie dazu berechtigt Zollplomben ohne direkte Aufsicht der Zollbehörde anzulegen.
- Informieren Sie den Zoll schriftlich und formlos über ihre Bestellung.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unser Bestellformular Tyden-Zollplombe. Senden Sie dieses an Ihr zuständiges Zollamt. Wir empfehlen einen frankierten Umschlag mit der Anschrift der Firma Bednorz beizulegen, damit der Zoll das abgestempelte und unterschriebene Formular direkt an uns weiterleiten kann.
- Nach Erhalt der Bestätigung vom Zoll im Original wird Ihre Bestellung umgehend bearbeitet. Bestätigungen in Form von E-Mail, Fax oder per Post gesendete Kopien dürfen von uns nicht akzeptiert werden! Das zuständige Zollamt und die Oberfinanzdirektion erhalten jeweils eine Rechnungskopie, auf der der an Sie herausgegebene Nummernkreis der Plomben aufgeführt ist.
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